Consulting & Planung

CONSULTING
Gleis mit Krümmung

Fünfjährige umfassende Überprüfung ihrer Eisenbahnanlage gemäß §19a EisbG:
Alle 5 Jahre müssen Eisenbahnanlagen umfassend überprüft werden. Das Ergebnis der Überprüfung muss der zuständigen Eisenbahnbehörde vorgelegt werden.

  • Begehung der Anlage
  • Durchsicht aller eisenbahnrechtlichen Bescheide auf Erfüllung erforderlicher Auflagen
  • Prüfung der Gleisanlage auf Übereinstimmung mit aktuellen Baugenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheiden
  • Ausstellung eines Prüfbefundes inkl. Mängelliste und Maßnahmenvorschlägen
  • Erstellen einer Prüfbescheinigung zur Vorlage bei der Eisenbahnbehörde

​Überprüfung von Eisenbahnanlagen ​​​gemäß §19(1) EisbG:

Jährliche Überprüfung von Fahrweganlagen inkl. Brücken
und Durchlässen:
Weichen (inkl. Verschluss), Gleise, Dämme, Mauern, Brücken,
Durchlässe, Oberleitungsanlage*, sonstige bauliche Anlagen...

  • Visuelle Inspektion der Anlagen
  • Aufnahme mit Messgeräten
  • Dokumentation der Überprüfung
  • Zustandsbefund, Mängelliste
  • Vorschläge zur Mängelbehebung
  • Endbericht

Baumanagement
Bahnhofshalle

…eine kompetente Bauaufsicht erhöht die Qualität Ihrer Anlage und spart damit Kosten!
Für Neuerrichtung, Umbauten und Erneuerungen der Gleisanlage gelten §36 und §40 lt. EisbG.

  • Baustellenkoordination gemäß BauKG
  • Projekt- und Baumanagement
  • Bauaufsicht
  • Leitung genehmigungsfreier Bauvorhaben lt. §36 EisbG
  • Ausstellung von §40 EisbG Erklärungen
  • Behördenvertretung

Training, Ausbildung, Weiterbildung

  • Abhaltung von Schulungen zu eisenbahnspezifischen Themen
  • Erstellung von Trainingsunterlagen für eisenbahntechnische Schulungen
  • Ausbildungskonzepte für Instandhaltungsmitarbeiter
  • Vorträge bei Tagungen und Kongressen zu Spezialthemen
  • Sprachkompetenz: Deutsch, Englisch, Spanisch

Beratung und Gutachterleistungen

  • Erstellung von Instandhaltungs – Handbüchern und Instandhaltungsplänen
  • Erstellung und Überarbeitungen von Betriebsvorschriften für Anschlussbahnen
  • Technische Beratung und Lösungen rund um das Thema Eisenbahninfrastruktur

 

PLANUNG

Planung von Eisenbahnanlagen

  • Planung und Trassierung von Gleisanlagen
  • Bauablaufpläne, Kostenschätzungen
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Vergabeberatung
  • Einreichplanungen, eisenbahnrechtliche Bauentwürfe lt. §31b EisbG
  • Gutachten zu eisenbahnrechtlichen Bauentwürfen lt. §31a EisbG
  • Fördereinreichungen und Förderberatung für Erneuerungen von Eisenbahnanlagen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SiGe-Pläne lt.§5 AschG)

Erstellung von Machbarkeitsstudien für Anschlussbahnen

  • Begehung vor Ort, Ortsaugenschein
  • Abstimmung mit potentiellen Betreiber der Anlage
  • Abstimmung mit dem Infrastrukturunternehmen, in dessen Netz sich die Anschlussstelle befindet
  • Entwicklung eines Verschubkonzeptes
  • Kapazitätsbemessung der Anlage
  • Technische Machbarkeitsprüfung Gleisanschluss
  • Abschätzung der Errichtungskosten, Zeitachsen, Fördermöglichkeiten
  • Erstellung einer detaillierten Studie